Was bringt das neue Informationsfreiheits­gesetz?

Österreich sagt dem Amtsgeheimnis Lebewohl.
Am 1. September 2025 ist es soweit: Österreich schafft das seit mehr als 100 Jahren bestehende Amtsgeheimnis ab. Stattdessen tritt ein Recht auf Information in Kraft, verankert in Artikel 22a der Bundesverfassung (B-VG) und im neuen Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Aber was bedeutet das konkret?

Bisherige Regelung: Amtsgeheimnis

Bis zum 31. August 2025 gilt noch die sogenannte Amtsverschwiegenheit nach Artikel 20 Absatz 3 B-VG. Diese verpflichtet Behörden und Amtsträger:innen dazu, keine Auskünfte zu erteilen, wenn die Informationen nur im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt wurden und deren Geheimhaltung notwendig ist — zum Beispiel:
  • zum Schutz des überwiegenden Interesses einer Person,
  • zur Vorbereitung einer behördlichen Entscheidung,
  • im wirtschaftlichen Interesse einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (z. B. Gemeinde, Land, Bund, Sozialversicherung),
  • oder zur Wahrung von Sicherheit, Landesverteidigung und internationalen Beziehungen.
Verstoßen Beamt:innen gegen diese Verschwiegenheit, können sie disziplinar- oder sogar strafrechtlich belangt werden.

Was ändert sich ab 1. September 2025?

Mit dem neuen IFG bekommen Bürger:innen ein Recht auf Zugang zu Informationen gegenüber der Verwaltung. Informationen im Sinne des Gesetzes sind alle amtlichen Aufzeichnungen, unabhängig von ihrer Form. Das umfasst zum Beispiel Dokumente, Daten oder Verträge.

Besonders wichtig sind dabei Informationen von allgemeinem Interesse, also solche, die für die Öffentlichkeit relevant sind. Dazu zählen unter anderem:

  • Geschäftsordnungen
  • Tätigkeitsberichte
  • amtliche Statistiken
  • Studien und Gutachten
  • Verträge ab einem Wert von 100.000 Euro

Die zwei Säulen des IFG

Das neue Gesetz ruht auf zwei zentralen Säulen:

1. Proaktive Veröffentlichungspflicht

Die Verwaltung muss viele Informationen künftig von sich aus öffentlich machen — und zwar über ein zentrales, allgemein zugängliches elektronisches Informationsregister. Ausnahmen gibt es für Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohner:innen; sie können die Informationen freiwillig veröffentlichen.
Auch der Nationalrat, der Bundesrat, Rechnungshof, Volksanwaltschaft sowie die Gerichte müssen Informationen offenlegen. Allerdings dürfen sie dafür ihre eigenen Webseiten nutzen, anstatt das zentrale Register zu verwenden.

2. Individuelles Auskunftsrecht

Daneben wird es ein Grundrecht auf Zugang zu Information geben. Jeder kann künftig formlos — also schriftlich, mündlich oder telefonisch — Informationen bei Behörden anfragen. Wenn die Information schon vorhanden ist, muss sie innerhalb von vier Wochen herausgegeben werden.
Diese Pflicht gilt für alle Verwaltungsorgane von Bund, Ländern und Gemeinden, aber auch für Stiftungen, Fonds, Anstalten oder Unternehmen, die staatlich kontrolliert werden. Ausgenommen sind börsennotierte Unternehmen.
Allerdings dürfen auch künftig Informationen verweigert werden, wenn schutzwürdige Gründe dagegen sprechen, zum Beispiel der Datenschutz oder die Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit bei Unternehmen.

Wer gilt als „Organ“?

Das IFG spricht oft von „Organen“. Damit sind Behörden oder andere Stellen gemeint, die tatsächlich Entscheidungsbefugnisse haben. Reine Hilfsdienste — wie ein Abschleppunternehmen, das im Auftrag einer Behörde arbeitet — gelten (wohl) nicht als Organ im Sinne des Gesetzes.

Auswirkungen im Vergaberecht

Auch öffentliche Auftraggeber:innen müssen sich auf Änderungen einstellen. Verträge ab einem Wert von 100.000 Euro müssen künftig veröffentlicht werden — und zwar vollständig, nicht nur wie bisher in Form von Kerndaten, wie es im Bundesvergabegesetz vorgesehen ist.

Bei kleineren Verträgen können Bürger:innen über ein Auskunftsbegehren Informationen anfordern.

Ausblick

Das neue Informationsfreiheitsgesetz ist ein Meilenstein für mehr Transparenz in Österreich. Bürger:innen werden künftig leichter an Informationen kommen, die bisher hinter verschlossenen Türen geblieben sind.

Ob das neue Recht in der Praxis tatsächlich so gut funktioniert, wird sich noch zeigen.

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