In jüngster Zeit sorgten richtungsweisende Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs (OGH) und des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) für großes Aufsehen. Im Zentrum steht dabei die Frage: Dürfen Mieter:innen zu viel gezahlten Mietzins zurückfordern, wenn die vertraglich vereinbarte Indexklausel rechtswidrig war?
Was sind Wertsicherungsklauseln im Mietvertrag?
Wann ist eine Mietzinserhöhung ungültig?
Vertragsklauseln sind unzulässig, wenn sie dem Unternehmer erlauben, den Preis innerhalb der ersten zwei Monate nach Vertragsabschluss einseitig zu erhöhen – es sei denn, der Unternehmer kann beweisen, dass diese Regelung individuell mit dem Kunden ausgehandelt wurde. Die Grundlage dafür findet sich im Konsumentschutzgesetz (§ 6 Abs 2 Z 4 KSchG).
Konsequenz: Eine intransparente oder gesetzeswidrige Indexklausel ist nicht nur (teilweise) unwirksam, sondern entfällt vollständig – Mieter:innen können den zu viel gezahlten Mietzins rückfordern.
Das soll nach der jüngsten Entscheidung so jetzt nicht mehr gelten. Demnach findet § 6 Abs 2 Z 4 KSchG keine Anwendung auf Mietverträge.
Konsumentenschutz gestärkt – Ihr Recht als Mieter:in
- § 6 Abs 2 Z 4 KSchG: Verbot von Klauseln, die dem Unternehmer erlauben, binnen zwei Monaten nach Vertragsabschluss den Preis einseitig zu erhöhen.
- § 879 Abs 3 ABGB: Verbot gröblich benachteiligender Klauseln in AGB.
Kann ich die Miete zurückfordern?
In diesem Fall können den zu viel bezahlten Mietzins rückfordern – in der Regel bis zu dreißig Jahre rückwirkend. Derzeit bestehen laut Medienberichten Bestrebungen diese Verjährungsfrist deutlich zu verkürzen.
Durch die neueste Judikatur wurde der Anspruch auf Rückforderung bei Mietverträgen jedoch wieder stark eingeschränkt.
Was sollten Vermieter:innen beachten?
Fazit
Tipp: Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Indexklausel gültig ist oder ob Sie Rückforderungsansprüche haben, holen Sie anwaltliche Beratung ein – es kann sich lohnen.
Möchten Sie wissen, ob Ihre Mieterhöhung rechtens war? Kontaktieren Sie uns – wir prüfen Ihren Mietvertrag kompetent und transparent.